§ 97a Geheimhaltungspflichten
Stand: 22.08.2019
Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung, insbesondere Informationen nach § 59 Absatz 1 Satz 8 sind Geheimnisse oder Nachrichten nach § 353b Absatz 1 oder Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Gleiches gilt für Informationen zum konkreten Ablauf, insbesondere zum Zeitpunkt von Anordnungen nach § 82 Absatz 4 Satz 1.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 97a AufenthG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Paderborn, 05.12.2025 – 5 T 332/25
- VG München, 21.05.2024 – M 10 E 24.2241
- VG Köln, 29.02.2024 – 5 L 87/24Zitiert von 1
- BGH, 28.02.2023 – XIII ZB 5/22Zitiert von 3
- VG Köln, 20.08.2026 – 11 L 2116/26Anforderungen an die Anordnung des persönlichen Erscheinens zur Passersatzpapierbeschaffung nach § 82 Abs. 4 AufenthG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 29.04.2026 – 10 C 26.764
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 10.04.2025 – 3 B 478/25Zitiert von 2
- VG Würzburg, 09.12.2024 – W 8 X 24.32482
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2024 – 7 E 10454/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 97a AufenthG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
15.08.2019 Ausfertigung
§ 97a geändert durch Artikel 6 1. 7. 2022 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I 1294 239)
BGBl. 2019 I S. 1294
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.